
Abklärung
Eine logopädische Abklärung ist sinvoll, wenn ein Kind im Alter von zwei bis drei Jahren nur einzelne Wörter spricht, sich sprachlich nicht ausdrücken kann oder Sprache nur unvollständig versteht.
Weitere Besonderheiten können auch im Redefluss, in der Stimme oder in der Interaktion mit anderen Kindern oder Erwachsenen bestehen.
Logopädinnen behandeln auch Ess- und Schluckprobleme.
Die Zuweisung erfolgt in der Regel durch den Kinderarzt, die Kinderärztin oder andere Fachpersonen. Eltern können sich bei Fragen oder Unsicherheiten aber auch direkt melden.
Eine Sprachabklärung bei kleinen Kindern findet spielerisch statt.
Der Kanton Bern übernimmt die Kosten für Abklärung und Therapie nach Prüfung durch eine übergeordnete Abklärungsstelle.
Die zuständige Stelle ist die Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion GSI.